Haft abgewendet – Strafanzeigen erhalten
Die Bundespolizei hat in der Nacht zum Mittwoch an der deutsch-niederländischen Grenze einen mit Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Dem Fahrer eines dänischen Autos drohten mehr als zwei Wochen Gefängnis. Da er bei der Einreise keine Fahrerlaubnis, dafür aber eine geringe Menge an Betäubungsmitteln besaß, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Bundespolizisten kontrollierten den Autofahrer gegen 2:50 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze in der Kontrollstelle an der Autobahn 30 auf dem Rastplatz Bentheimer Wald.
Während der Kontrolle gab der 31-Jährige an, seinen Führerschein vergessen zu haben.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich allerdings heraus, dass der Däne nicht nur keinen Führerschein besitzt, sondern auch ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen verurteilt worden. Lediglich durch die Zahlung einer Geldstrafe von 1.200 Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden. Bei der Durchsuchung wurde zudem eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und sichergestellt.
Dem Verhafteten gelang es schließlich, den haftbefreienden Betrag von 1.200 Euro aufzubringen. Er erhielt allerdings eine erneute Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine weitere Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.
Schließlich durfte der 31-Jährige im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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