„Schrotthändler“ im Fokus einer Verkehrskontrolle – mehrere Verstöße festgestellt

Gestern (27. August) konnten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines sogenannten "Schrotthändlers" in Kleinbüllesheim mehrere Verstöße festgestellt werden: - keine Ausnahmegenehmigung (sog. Klingelgenehmigung) beim Einsatz von Geräten zur Schallerzeugung - fehlende Kennzeichnungen am Transportfahrzeug durch sog. A-Schilder - fehlende Schrottsammel-Genehmigung - unerlaubter Transport von Elektroaltgeräten - unerlaubter Transport umweltgefährdender Abfälle - fehlende Reisegewerbekarte. Da es sich um einen wiederholten Verstoß handelte, liegt in dem Fall eine Straftat vor. - mangelhafte Ladungssicherung - Überladung - Der Fahrer hatte während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt angelegt - Durch den Verkehrsdienst wurden erhebliche technische Mängel an dem Fahrzeug festgestellt, die Hauptuntersuchung wurde nicht bestandenDa der 23-jährige Fahrer des Transporters über keinen gesicherten Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen. Das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt und entsprechende Anzeigen wurden gefertigt. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Euskirchen - Pressestelle - Telefon: 0 22 51 / 799-299 Fax: 0 22 51 / 799-90209 E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de Internet: