„Schrotthändler“ im Fokus einer Verkehrskontrolle – mehrere Verstöße festgestellt
Gestern (27. August) konnten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines sogenannten "Schrotthändlers" in Kleinbüllesheim mehrere Verstöße festgestellt werden:
- keine Ausnahmegenehmigung (sog. Klingelgenehmigung) beim Einsatz
von Geräten zur Schallerzeugung - fehlende Kennzeichnungen am
Transportfahrzeug durch sog. A-Schilder - fehlende
Schrottsammel-Genehmigung - unerlaubter Transport von
Elektroaltgeräten - unerlaubter Transport umweltgefährdender Abfälle
- fehlende Reisegewerbekarte. Da es sich um einen wiederholten
Verstoß handelte, liegt in dem Fall eine Straftat vor. - mangelhafte
Ladungssicherung - Überladung - Der Fahrer hatte während der Fahrt
keinen Sicherheitsgurt angelegt - Durch den Verkehrsdienst wurden
erhebliche technische Mängel an dem Fahrzeug festgestellt, die
Hauptuntersuchung wurde nicht bestandenDa der 23-jährige Fahrer des Transporters über keinen gesicherten Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen.
Das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt und entsprechende Anzeigen wurden gefertigt.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Euskirchen
- Pressestelle -
Telefon: 0 22 51 / 799-299
Fax: 0 22 51 / 799-90209
E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de
Internet: