Jugendlicher ohne erforderliche Fahrerlaubnis mit Motorroller unterwegs

Am Donnerstagnachmittag, den 03.09.2026, wurde eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Jever gegen 15:15 Uhr auf zwei Motorrollerfahrer auf der Hauptstraße aufmerksam und führte eine Verkehrskontrolle durch. Bei einem der Fahrzeuge stellten die Einsatzkräfte offensichtliche technische Veränderungen fest. Der 17-jährige Fahrer konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, die ihn zum Führen eines entsprechenden Fahrzeugs bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h berechtigt. Eine Überprüfung des Rollers ergab jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h. Über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügte der Jugendliche nicht. Die Polizei untersagte dem 17-Jährigen die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Mozartstraße 29 26382 Wilhelmshaven Telefon: 04421 942-104 Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216 E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de