(BC) Biberach – Ohne Kindersicherung und nicht angegurtet im Auto unterwegs / Am Montag fuhr ein 35-Jähriger mit seinen drei- und fünfjährigen Kindern ohne ordnungsgemäße Sicherung.

Gegen 8 Uhr stoppte die Polizei einen VW Kombi im Werbasweg in der Nähe einer Schule. Am Steuer saß ein 35-Jähriger. Der war angegurtet, seine beiden Kinder waren jedoch nicht ausreichend gesichert. Das dreijährige Kind saß auf dem Beifahrersitz mit Gurt, dafür aber ohne den vorschriftsmäßigen Kindersitz. Das fünfjährige Kind befand sich auf der Rückbank auf einer Sitzerhöhung. Angegurtet war es jedoch nicht. Der Mann durfte erst weiterfahren, als er aus dem Kofferraum den Kindersitz für den Dreijährigen geholt und er bei dem weiteren Kind den Sicherheitsgurt abgelegt hatte. Auf den Fahrer kommt nun ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zu. Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei sind folgenschwere Verletzungen vermeidbar! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen amtlich geprüft, gekennzeichnet und für das Kind nach Größe und Gewicht geeignet sein. Umfangreiche Informationen zu Kindern als Mitfahrer im Pkw, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Motorroller, sowie auf dem Fahrrad oder im Fahrradanhänger erhalten Sie in unserer Broschüre "Sicher an Bord!" und unter www.gib-acht-im-verkehr.de. ++++1797216 Rückfragen bitte an: Bernd Kurz Polizeipräsidium Ulm Tel.: 0731 188 1111 E-Mail: ulm.pressestelle@polizei.bwl.de WhatsApp: