Autobahnpolizei Ahlhorn: Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 bei Wildeshausen +++ Zahlreiche Fahrzeuge beanstandet

Bei einer Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 bei Wildeshausen haben Einsatzkräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg am Dienstag, 6. Oktober 2026, insgesamt 27 Fahrzeuge kontrolliert. Von den kontrollierten Beförderungseinheiten wurden 17 beanstandet. Zwölf Fahrzeugführern musste die Weiterfahrt vorübergehend untersagt werden. An der Kontrolle im Bereich der Tank- und Rastanlage Wildeshausen in der Gemeinde Dötlingen waren 18 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte von verschiedenen Dienststellen der Polizeidirektion Oldenburg beteiligt. Kontrolliert wurden Lastkraftfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 in Fahrtrichtung Hamburg. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte von zwei Beamten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Unter anderem fiel den Einsatzkräften ein Sattelzug auf, der auf dem Weg von Frankreich nach Hamburg war und verbotswidrig auf der A1 überholte. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass das Fahrzeug mit rund neun Tonnen gefährlichen Gütern beladen war. Die Ladung war nicht ausreichend gesichert. Der Fahrer musste die Ladung nachsichern und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro hinterlegen. Gegen den Verlader wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet. Bei einem weiteren Sattelzug stellten die Einsatzkräfte Mängel bei der Ladungssicherung fest. Das offene Fahrzeug war mit rund 24 Tonnen Bodenplatten (Tanzboden) beladen und auf dem Weg von Irland nach Tostedt. Die Einsatzkräfte stoppten das Fahrzeug auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen. Für das Niederzurren der Ladung waren zu wenige Zurrgurte gesetzt. Zudem bestand kein Formschluss, sodass Lücken vorhanden waren und die Gefahr bestand, dass die Ladung verrutscht. Bei starken Brems- oder Ausweichmanövern hätten sich die Stahlplatten in Bewegung setzen und im schlimmsten Fall die Ladebordwand durchschlagen und die angrenzende Fahrerkabine von hinten zerdrücken können. Dem 62-jährigen Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt bis zum Nachweis der Nachsicherung untersagt. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren ein. Rückfragen bitte an: Lena Brandauer Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch Pressestelle Telefon: 04221-1559104 E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de Social Media: