Haftbefehl und fehlende Fahrerlaubnis – Grenzkontrolle beendet Autofahrt zweier Männer
Die Bundespolizei hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag an der deutsch-niederländischen Grenze einen gesuchten 35-Jährigen festgenommen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. Er muss nun für zweieinhalb Monate ins Gefängnis. Auch für einen 36-jährigen Autofahrer war die Fahrt zu Ende, er besaß keinen Führerschein.
Der 36-jährige Fahrer und sein 35-jähriger Mitfahrer waren in einem Auto aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Rahmen der vorübergehenden wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten das Auto gegen 22:30 Uhr an der B402 angehalten und die Fahrzeuginsassen kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 35-jährigen Polen ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Um die Haftstrafe von 75 Tagen abzuwenden, müsste er 3.000 Euro bezahlen. Da er die geforderte Summe nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Auch für den 36-jährigen Fahrer des Autos endete die Fahrt mit der Kontrolle duch die Bundespolizei. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der polnische Staatsangehörige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde daher die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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