Fachtagung in Güstrow zum neuen SOG: Moderne Befugnisse für Polizei und Ordnungsbehörden

Mit dem novellierten Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) erhält Mecklenburg-Vorpommern neue, zeitgemäße Instrumente für die Gefahrenabwehr. Bei der heutigen Fachtagung in der Fachhochschule Güstrow wurden die neuen Regelungen mit denjenigen, die tagtäglich mit ihnen umgehen müssen, intensiv besprochen, ihre Bedeutung für die tägliche Arbeit diskutiert und ihre Umsetzung vorbereitet. Zudem wurde die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen gestärkt. "Sicherheit muss mit den Herausforderungen unserer Zeit Schritt halten. Mit der SOG-Novelle geben wir unseren Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei die Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und konsequent zu handeln", sagt Innenminister Christian Pegel. Elektronische Fußfessel zum Schutz Betroffener häuslicher Gewalt Einen Schwerpunkt der Novelle bildet der Schutz vor häuslicher Gewalt. Als zusätzliches Instrument der Gefahrenabwehr wird die elektronische Aufenthaltsüberwachung ermöglicht. Zentrale Neuerungen betreffen die Ausweitung von Wohnungsverweisen und Rückkehrverboten sowie die Möglichkeit, Kontaktverbote künftig auch auf digitale Kommunikationswege wie Telefon, SMS und Messenger-Dienste auszuweiten. Darüber hinaus soll die Polizei künftig gezielte Verhaltensauflagen anordnen können, um erneute Übergriffe zu verhindern. "Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit. Wer die Anordnungen der Polizei zum Schutz von Opfern wiederholt missachtet und damit zeigt, dass herkömmliche Maßnahmen nicht ausreichen, muss mit konsequentem Einschreiten der Sicherheitsbehörden rechnen. Die elektronische Fußfessel kann in solchen Fällen ein wichtiges zusätzliches Instrument sein, um gefährdete Menschen besser zu schützen und Verstöße schneller zu erkennen", betont Innenminister Pegel und ergänzt: "Zudem führen wir in Mecklenburg-Vorpommern das sogenannte Spanische Modell ein, bei dem auch die Opfer mit einem elektronischen Warnsystem ausgestattet werden können, das Alarm schlägt, wenn sich ihnen der Intensivtäter nähert. Wenn sich ein Täter trotz Verbot dem Opfer nähert, muss dieses sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt." Das Maßnahmenpaket wird durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstellen, durch Fallkonferenzen sowie durch operative Opferschutzmaßnahmen wie die Ausgabe von Tarnpapieren ergänzt. Neuer Paragraph zum Schutz vor gefährlichen Drohnen Mit dem neuen § 67e SOG M-V schafft das Land Mecklenburg-Vorpommern erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Einsatz technischer Mittel zur Abwehr von Gefahren, die von Drohnen - sogenannte unbemannten Flugsysteme - ausgehen. Die Regelung umfasst Systeme, die an Land, in der Luft oder auf dem Wasser betrieben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Polizei künftig technische Mittel einsetzen, um ein unbemanntes Flugsystem, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung abzuwehren. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahr besteht und die Gefahrenabwehr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. "Drohnen sind längst Teil unseres Alltags. Sie können jedoch auch eine erhebliche Gefahr für unsere Sicherheit darstellen. Ob kritische Infrastruktur, Einsatzorte der Polizei oder andere besonders geschützte Bereiche: Wir müssen in der Lage sein, verdächtige Drohnen zu erkennen und schnell auf Gefahren zu reagieren. Mit dem neuen Paragrafen schaffen wir eine klare rechtliche Grundlage für unsere Landespolizei", so Pegel. Darüber hinaus kann die Polizei technische Mittel zur Erkennung von Drohnen einsetzen. Dazu gehören beispielsweise Sensoren, die akustische, optische oder elektromagnetische Signale erfassen, sowie Systeme zur Überwachung des Luftraums innerhalb der Landesgrenzen. Daher hat das Innenministerium eine Kooperationsvereinbarung mit dem Institut für Sichere Mobile Kommunikation (ISMK) der Hochschule Stralsund geschlossen, um gemeinsam ein großflächiges Drohnen-Lagebild zu erstellen (siehe unsere Pressemitteilung vom 1. Oktober). Ziel dieses Forschungsprojekts ist, für die Sicherheitsbehörden ein ganzheitliches Echtzeitlagebild zu erhalten, um konkret anhand der damit gewonnenen Erkenntnisse zielgerichtete Interventionsmaßnahmen durchführen zu können. "Unser Anspruch ist ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das praxisnah, verhältnismäßig und zugleich auf der Höhe der Zeit ist. Die neuen Regelungen schaffen konkrete Möglichkeiten für konkrete Gefahrenlagen - und damit mehr Handlungssicherheit für unsere Beamtinnen und Beamten sowie mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern", sagt Innenminister Christian Pegel. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wurde am 12. Mai 2026 verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Es tritt am 1. November 2026 in Kraft. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de