Zusammenstoß zwischen Roller und Fahrrad

Am Donnerstag (08.10.) befuhr ein 17-järhiger Düsseldorfer mit einem 17-jährigen Sozius auf einem Roller die Gladbacher Straße auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Düsseldorf. Auf Höhe der Lindberghstraße fuhr nach ersten Erkenntnissen unvermittelt ein 34-jähriger Neusser mit seinem Fahrrad von links auf den Fahrstreifen, auf welchen sich der Rollerfahrer befand. Der 17-Jährige konnte trotz eingeleiteter Bremsung einen Zusammenstoß mit dem Fahrradfahrer nicht verhindern. Die beiden Düsseldorfer stürzten von dem Roller und der Neusser von seinem Rad. Dabei verletzten sich alle Beteiligten leicht. Sie wurden in ein Krankenhaus gebracht. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen. Fahrräder sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel und werden im Alltag häufig genutzt, um von A nach B zu kommen. Dabei ist man genau, wie andere Fahrzeuge auch, im Straßenverkehr unterwegs. Doch es gibt einen Unterschied zu den anderen Fahrzeugen: Es gibt keine Knautschzone. Das bedeutet, Fahrradfahrende sind bei einem Zusammenstoß nicht geschützt. Um trotzdem sicher am Ziel anzukommen, sollten Sie für Ihre Sicherheit folgendes beachten: - Sind Radwege vorhanden, müssen diese genutzt werden. - Gehwege sind Fußgängern vorbehalten und deshalb tabu, auch mit ausgeschaltetem Motor. - Achten Sie auf Unebenheiten und fahren Sie dort besonders vorsichtig. - Besonders wichtig: Es besteht zwar keine Helmpflicht, aber: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. (-14012)Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Pressestelle Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131 300-14000 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: