Motorradfahrerin stürzt bei Wildwechsel

Am Dienstagmorgen (20. Oktober) gegen 05.45 Uhr stürzte eine 64-jährige Lohmarerin mit ihrem Motorrad auf der Kreisstraße 13 in Lohmar-Inger, weil ihr ein Reh vor die Maschine lief. Sie erlitt leichte Verletzungen und suchte ein Krankenhaus auf. Von dort verständigte sie die Polizei und meldete den Unfall. Die Lohmarerin gab an, mit ihrer Honda auf der Kierbachstraße (K13) aus Fahrtrichtung B507 in Richtung Inger unterwegs gewesen zu sein, als ein Reh von rechts auf die Fahrbahn lief. Sie touchierte das Wildtier und stürzte. Nach ihren Angaben sprang das Reh offenbar unverletzt zurück in den Wald. Die 64-Jährige fuhr zunächst mit dem beschädigten Motorrad nach Hause und ließ sich anschließend im Krankenhaus behandeln. Jedes Jahr werden Menschen bei Unfällen mit Wildtieren verletzt. Je kleiner die Knautschzone, desto schwerwiegender sind meist die Folgen. Besonders groß ist die Gefahr von Wildwechsel im Frühjahr und im Herbst. Entlang von Wald- und Feldrändern sollten Straßennutzer in diesen Zeiten besonders vorsichtig fahren. Auch dort, wo kein Verkehrsschild "Wildwechsel" steht, können Tiere queren. Grundsätzlich ist zu jeder Jahreszeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wild zu rechnen. Viele Tiere, zum Beispiel Rehe, sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv. Was ist zu tun, wenn Wildtiere über die Straße laufen? - Bei Wildtieren am Fahrbahnrand oder der Fahrbahn: Licht abblenden, abbremsen, hupen. - Ist ein Zusammenprall nicht zu vermeiden: niemals ausweichen. Die Gefahr, die Kontrolle zu verlieren, ist größer. - Lässt sich der Unfall nicht verhindern: Lenkrad festhalten, mit maximaler Kraft bremsen. - Auch wenn das Tier verschwunden ist: langsam weiterfahren - Nachzügler könnten folgen.Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall: - Unbedingt anhalten und die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern. - Verletzte Tiere nicht anfassen (Tiere können angreifen; Infektionsgefahr). - Die Polizei zur Unfallaufnahme rufen. Sie verständigt den zuständigen Jagdaufsichtsberechtigten. - Auf keinen Fall das Wild mitnehmen. Dies erfüllt in der Regel den Tatbestand der Jagdwilderei (§ 292 StGB). (Bi)Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de