Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hagen und des Polizeipräsidiums Konstanz – Ermittlungserfolg nach Bombendrohung auf dem 24-Stunden-Flohmarkt (26.10.2026)
Nachdem am diesjährigen 24-Stunden-Flohmarkt ein Unbekannter durch eine Bombendrohung einen großen Polizeieinsatz ausgelöst hatte, kann das Kriminalkommissariat Konstanz nun einen Ermittlungserfolg verbuchen.
Der Anrufer hatte im Juni dieses Jahres behauptet, dass auf dem Gelände des grenzüberschreitenden 24-Stunden-Flohmarkts mehrere Bomben platziert seien. Er forderte eine hohe fünfstellige Geldsumme und drohte damit, die Bomben zur Explosion zu bringen, wenn die Zahlung nicht erfolge. Die Polizei räumte daraufhin das Veranstal-tungsgelände (wir berichteten: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6293918).
Die umfangreichen Ermittlungen führten zu einem 16-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, der in dringendem Verdacht steht, für die Anrufe bei der Polizei in Konstanz verantwortlich zu sein und mit weiteren ähnlich gelagerten Anrufen im ganzen Bundesgebiet in Verbindung gebracht wird.
Der Jugendliche hatte sich bei seinen Angaben zum Flohmarkt mutmaßlich auf einen Livestream bezogen, welcher im Internet öffentlich zugänglich war.
Auf Grund des jugendlichen Alters des Tatverdächtigen wird das Ermittlungsverfahren abgegeben und nach dem Wohnortprinzip in Nordrhein-Westfalen von der Staatsanwaltschaft Hagen weiterbearbeitet.
Der Vorfall kann dem Phänomenbereich des sogenannten Swatting zugeschrieben werden.
Unter dem Begriff "Swatting" versteht man das Absetzen von fingierten Notrufen, um Polizeikräfte zu einer unbeteiligten Person oder an einen bestimmten Ort zu lenken.
Die Einsatzkräfte müssen aufgrund der zunächst vorliegenden Informationen die Lage einschätzen. Ggfs. sind die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zu treffen. Je nach Art und Umfang der mitgeteilten Gefahrenlage kann hierbei auch der Einsatz besonders geschulter bzw. spezialisierter Einsatzkräfte erforderlich werden.
Dies kann zu erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung führen.
Die vermeintliche Anonymität im Internet schützt jedoch nicht vor Strafverfolgung. Spezialisten der Kriminalpolizei nutzen modernste Methoden, um die Urheber solcher Anrufe und Nachrichten auch über verschlüsselte Wege zu identifizieren.
Was von Tätern oft als vermeintlicher Scherz abgetan wird, kann in der Realität eine schwerwiegende Straftat darstellen und massive Konsequenzen nach sich ziehen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass "Swatting" kein Kavaliersdelikt ist. Es erfüllt Tatbestände wie den Missbrauch von Notrufen das Vortäuschen einer Straftat und im Zusammenhang mit Geldforderungen der Täter räuberische Erpressungen. Je nach Einzelfall drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen können den Verursachern die Kosten des Polizeieinsatzes vollumfänglich in Rechnung gestellt. Diese können sich je nach Aufwand auf mehrere tausend bis zehntausend Euro belaufen. Auch Schadensersatzforderungen wegen Sachschäden oder Verdienstausfällen können auf die Täter zukommen.
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