Halloween – Polizei gibt Hinweise und warnt vor gefährlichen Streichen

Am Samstag, 31. Oktober 2026, werden auch im Landkreis Harburg wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche verkleidet unterwegs sein und an Haustüren nach Süßigkeiten fragen. Die Polizeiinspektion Harburg nimmt dies zum Anlass, auf einige Verhaltensregeln hinzuweisen. Grundsätzlich gilt: Halloween-Streiche dürfen weder andere Menschen gefährden noch fremdes Eigentum beschädigen. Das Beschädigen von Pflanzen oder Dekorationen, das Bewerfen von Häusern oder Fahrzeugen mit Eiern oder das Beschmieren von Gegenständen können den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Besonders gefährlich wird es, wenn "zum Spaß" Verkehrszeichen verdeckt, zerstört oder Hindernisse auf Gehwege und Fahrbahnen gelegt werden. Entsprechende Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Beamtinnen und Beamten werden auch in der Halloween-Nacht im Landkreis präsent sein und bei entsprechenden Vorfällen einschreiten. Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass nicht alle Menschen Halloween feiern oder Süßigkeiten verteilen möchten. Dies sollte respektiert werden. Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern im Vorfeld über mögliche Gefahren und die Grenzen vermeintlich harmloser Streiche zu sprechen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind, können durch verursachte Schäden zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Eine mögliche Haftung der Eltern hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Polizei wünscht allen Kindern, Jugendlichen und Familien einen schönen Halloween-Abend und bittet darum, bei allem Spaß Rücksicht auf andere zu nehmen. Kontakt für Medienanfragen: Polizeiinspektion Harburg Polizeihauptkommissar Jan Krüger Telefon: 0 41 81 / 285 - 104 Mobil: 0 160 / 972 710 15 od. -19 E-Mail: pressestelle@pi-harburg.polizei.niedersachsen.de