Verdacht des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis – Polizei kontrolliert landwirtschaftliche Zugkombination
Am 28.10.2026 wurde gegen 10:49 Uhr in der Johanne-Kippenberg-Straße in Jever eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit Muldenkipper festgestellt, mit der Sand zu einer Baustelle für den Neubau eines Wohnhauses transportiert wurde.
Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse T war. Da diese Fahrerlaubnisklasse grundsätzlich an die Verwendung der Fahrzeuge für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gebunden ist, ergaben sich Zweifel, ob die vorhandene Fahrerlaubnis für den durchgeführten Transport ausreichend war.
Die Polizei hat daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Ob die Fahrt tatsächlich von der vorhandenen Fahrerlaubnis gedeckt war, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
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