Fall 1 von 2: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl Lebensgefährliche Handlung – Mann sammelt Pfandflaschen im Gleisbereich und wird per Haftbefehl gesucht
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg hielt sich am 01.11.2026 gegen 05:50 Uhr eine männliche Person (57 Jahre) im Gleisbereich des S-Bahnhofs Landwehr auf.
Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Landwehr Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Ein aufmerksamer Bahnreisender erkannte die Gefahrenlage und meldete den Vorfall der Polizei. Die Bundespolizei ordnete Stromabschaltungen sowie Streckensperrungen für die betroffenen Gleise an, bis sichergestellt werden konnte, dass sich keine Person mehr im Gleisbereich befand. Zu den bahnbetrieblichen Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Eine umgehend durchgeführte Videosichtung bestätigte den Aufenthalt im Gleisbereich.
Vor Ort gab der Melder gegenüber den Einsatzkräften der Landes- und Bundespolizei an, dass sich der Mann in Richtung eines Gartens neben den Gleisen entfernt habe.
Die Einsatzkräfte erreichten umgehend den beschriebenen Garten und stellten dort den deutschen Staatsangehörigen in einem Zelt fest.
In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich gab der Mann an, dass er sich in den Gleisbereich begeben habe, um nach Pfandflaschen zu suchen.
Die Identität des Mannes wurde festgestellt.
Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Er wurde von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel wegen Subventionsbetrugs per Haftbefehl gesucht. Der 57-Jährige hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 825 Euro nicht gezahlt und war bislang "untergetaucht". Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verbüßen.
Zur weiteren Bearbeitung wurde er dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0 Promille. Ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes fest. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Haftanstalt gebracht.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: "Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. In diesem Fall hat sich der Mann auch direkt an den Stromschienen im S-Bahnbereich aufgehalten. Diese führen 1.200 V Gleichstrom. Eine Berührung ist lebensgefährlich."
RH
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