Niederbayern: Falschgeld in Diskothek festgestellt – Warnhinweis der Polizei

PASSAU. In der Nacht auf Sonntag, 01.11.2026, wurde in einer Diskothek knapp 10.000 Euro Falschgeld sichergestellt. Die Kriminalpolizei Passau hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Gegen 00:20 Uhr ging bei der Polizei die Mitteilung ein, dass mehrere Personen in einer Diskothek mit Falschgeld hantieren sollen. Bei einer Überprüfung vor Ort wurden mehrere gefälschte Geldscheine mit dem Aufdruck „Copy“ (sog. Copy Money) festgestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden die Scheine zuvor als Spielgeld erworben und zunächst als Dekoration in einem VIP-Bereich der Diskothek ausgelegt. Im weiteren Verlauf gelangten zwei gefälschte 50-Euro-Scheine in die Kasse der Diskothek. Insgesamt wurden in der Diskothek Falschgeld im Wert von über 9.000 Euro sowie die beiden falschen 50-Euro-Scheine aus der Kasse sichergestellt. Im Rahmen der Fahndung konnten zwei Personen angetroffen werden, die zuvor mit dem Falschgeld in der Diskothek hantiert hatten. Bei einem 18-jährigen Deutschen wurden vier gefälschte Geldscheine im Gesamtwert von 180 Euro, bei einem weiteren 18-jährigen Kroaten zwei Scheine im Wert von insgesamt 100 Euro aufgefunden. Gegen die beiden 18-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Inverkehrbringens von Falschgeld eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Passau. Was ist Prop Copy / Movie Money Bei den sichergestellten, falschen Geldscheinen handelte es sich um sogenanntes „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Dies wird oftmals im Film oder Theater verwendet und weist in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und kann daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden. Oftmals wird es auch zu Verkleidungen zur Faschingszeit genutzt. Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Es handelt sich um Reproduktion echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sich mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen. Warnhinweis der Polizei Die Polizei warnt ausdrücklich vor der Anschaffung solcher Banknotenabbildungen als Spielgeld oder Dekoration. Auch wenn diese ausschließlich zu Dekorationszwecken erworben werden, kann ihre Verwendung oder ihr Auftauchen im Umlauf strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldfälschung nach sich ziehen. Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht dafür empfindliche Strafen vor. Daher warnt die Polizei ausdrücklich vor dem Besitz sowie der Verwendung solcher Banknotenabbildungen. Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, PKin Gibis, Tel.: 09421/ 868-1015 Veröffentlicht: 04.11.2026, 13:50 Uhr