Weiterfahrt nach Verkehrskontrolle untersagt

Ein 37-jähriger Autofahrer wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Kessenicher Straße in Euskirchen am Dienstag, 3. November, gegen 18.10 Uhr angehalten. Dabei stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem verfügte der Pkw weder über eine gültige Zulassung noch über eine Pflichtversicherung. Darüber hinaus hatte der Beschuldigte Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs an seinem Pkw angebracht und Siegel eines anderen Bundeslandes verwendet, um den Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung zu erwecken. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Verkehrskommissariat hat Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie einer Straftat nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Euskirchen - Pressestelle - Telefon: 0 22 51 / 799-299 Fax: 0 22 51 / 799-90209 E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de Internet: