Auffahrunfall ohne Führerschein führt zu Strafanzeige und zur Vollstreckung von zwei Haftbefehlen
Am Dienstag (03.11.) stellte sich nach einem Unfall am Graf-von-Galen-Ring heraus, dass ein Hagener keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der 20-Jährige habe nach Angaben des anderen Autofahrers noch vergeblich versucht zu initiieren, dass die Schadensregulierung ohne das Hinzuziehen der Polizei geregelt wird.
Gegen 20.20 Uhr stand ein 22-Jähriger mit seinem Chevrolet an der Kreuzung Graf-von-Galen-Ring / Körnerstraße vor einer roten Ampel. Unmittelbar vor ihm wartete ein Audi. Der 20-jährige Fahrer habe sich mit einer Person auf der Straße unterhalten. Als die Ampel auf Grün wechselte, legte der Mann plötzlich den Rückwärtsgang ein und fuhr unvermittelt rückwärts in das hinter ihm stehende Auto. Der Audi-Fahrer habe dem 22-Jährigen gesagt, dass er keinen Führerschein hat und bat darum, auf die Polizei zu verzichten. Als sich der Fahrer des Chevrolets nicht darauf einließ und den Notruf wählte, habe der Hagener mehrfach geäußert, dass er angeben würde, das Fahrzeug nicht gefahren zu haben.
Nachdem eine Streifenwagenbesatzung eintraf, setzte der 20-Jährige sein Vorhaben in die Tat um und leugnete, den Audi gefahren zu haben. Er habe den Unfall nicht verursacht. Stattdessen sei der Mann mit dem Auto gefahren, mit dem er sich nach Angaben des Chevrolet-Fahrers vorher unterhielt. Der 20-jährige Hagener musste die Beamten zur Wache begleiten. Gegen ihn lagen zwei Haftbefehle vor. Nachdem er die Haftbefehle bezahlt hatte, konnte er die Wache wieder verlassen. Der 20-Jährige erhielt eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. (arn)
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