Schwerin (ots) - Das Landgericht Rostock hat die Beschwerde des Landeskriminalamtes M-V gegen den Beschluss des Amtsgerichts Güstrow zurückgewiesen. Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:
Losgelöst von den juristischen Fragen kann die Bevölkerung sicher sein, dass Weiterlesen