Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen den früheren Ersten Bürgermeister ein

Hamburg (ots) – Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Pressestelle der Staatsanwaltschaften

Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen den früheren Ersten Bürgermeister ein

Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Christoph Ahlhaus und andere Beschuldigte ist am 10.12.2012 eingestellt worden.

Das Verfahren geht auf eine anonyme Anzeige zurück, die nach ersten Recherchen den Anfangsverdacht einer Vorteilsannahme bzw. einer Vorteilsgewährung in Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie in den Elbvororten und der Befassung des seinerzeitigen Innensenators mit einer Senkung der Spielbankabgabe begründete. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg sind zur Aufklärung der Vorwürfe umfangreiche Ermittlungen geführt worden. In diesem Zusammenhang waren u. a. am 22.02.2012 durch 2 Staatsanwälte und 11 Beamte des Dezernats Interne Ermittlungen an drei Objekten zahlreiche Dateien und geschäftliche sowie private Unterlagen sichergestellt worden. Im Juli 2012 erfolgte eine Durchsuchung mit einer sich anschließenden Zeugenvernehmung in der Schweiz. Auch aus der Behörde für Inneres und Sport wurden Unterlagen beigezogen und ausgewertet. Überprüft wurden auch die Geldflüsse auf Konten des Beschuldigten. Es wurden 17 Zeugen – z.T. wiederholt – vernommen und die gesicherten Dateien mit einer speziellen Software ausgewertet. Die Akte hat erheblichen Umfang.

Die Ermittlungen haben den genannten Anfangsverdacht, der vom Amts- und Landgericht Hamburg geteilt worden ist, nicht verdichtet. Nach Abschluss der Ermittlungen besteht daher kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung.

Hamburg, 11.12.2012

Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers

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