POL-OB: Zweimal zu schnell mit Versicherungskennzeichen – Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

Polizeipräsidium Oberhausen [Newsroom]
Oberhausen (ots) - Oberhausener Polizeistreifen achten auch auf zu schnell fahrende Roller und Kleinkrafträder. Mit einem Versicherungskennzeichen dürfen diese nur 25 km/h oder 40 km/h fahren. Werden Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen und dies ... Lesen Sie hier weiter...