Oster-Ohrstedt (ots) - Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass es sich bei dem Verstorbenen um den 75jährigen Hausbewohner handelte.
Die abschließende Untersuchung des Hauses durch die KPSt Husum und Brandverständigen ergab keine eindeutige Brandursache. Fremdverschulden kann jedoch ausgeschlossen werden.
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Quelle: news aktuell / dpa