POL-HRO: Betrugsserie mit Ferienimmobilien in Kühlungsborn – Gegenstand der ZDF-Fernsehreihe „Aktenzeichen XY… ungelöst“ am 20.01.2016 um 20:15 Uhr Staatsanwaltschaft setzt 3.000,00 Euro Belohnung aus

19.01.2016 – 16:36

Rostock (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des  Polizeipräsidiums Rostock  Im Juli und August des Jahres 2014 wurden Dutzende Urlauber aus dem  gesamten Bundesgebiet um mehrere Zehntausend Euro betrogen. Die  bisher unbekannten Täter hatten hierbei über die Internetportale  www.ferienwohnungen.de und www.ostsee-ferienwohnungen.de sowie "eBay  Kleinanzeigen" Inserate für eine preiswerte Ferienwohnung in  Kühlungsborn geschaltet, ohne die tatsächliche Verfügungsgewalt über  diese zu haben. Daraufhin nahmen die Geschädigten Kontakt zu den  Tätern auf und überwiesen in der Folge zum Teil die kompletten  Mietpreise im Voraus. In einigen Fällen kam es zur Übergabe der  Gelder durch die Geschädigten an die Täter im Raum der Hansestadt  Rostock.  Nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen geht die Polizei von  mindestens zwei männlichen Tätern und einer weiblichen Täterin aus.  In diesem Zusammenhang konnten über die Aussagen mehrerer Zeugen  Phantombilder zu den Tätern angefertigt werden. Verschiedene Hinweise stützen zudem die Annahme, dass die Täter in o.g. Zeitraum  vornehmlich in Kühlungsborn aufhältig gewesen sind.  Die Kriminalpolizei bittet die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe und stellt diesen Fall in der bekannten Fernsehserie  "Aktenzeichen XY... ungelöst" vor, die am 20.01.2016 um 20:15 Uhr im  ZDF ausgestrahlt wird.  Informationen und Hinweise nimmt die Polizei telefonisch unter der  Nummer 0800 / 7239613, in jeder Dienststelle sowie über die  Internetwache unter www.polizei.mvnet.de entgegen.  Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen,  setzt die Staatsanwaltschaft Rostock eine Belohnung in Höhe von   3.000,00 Euro  aus.  Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für  Beamte oder ihnen gleichgestellte Angestelltengruppen bestimmt, zu  deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.  Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohung wird unter  Ausschluss des Rechtsweges entschieden.   Isabel Wenzel				Harald Nowack PHKin					Staatsanwalt (GL) 

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Quelle: news aktuell / dpa