Pasewalk/ Züssow (ots) - Um 11:28 Uhr des heutigen Tages stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk auf dem Bahnsteig 2 am Bahnhof Züssow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) zwei herrenlose Gepäckstücke, einen Koffer sowie eine Tasche, fest, die keiner Person auf dem Bahnhof zugeordnet werden konnten. Auch Nachfragen über die Deutsche Bahn AG bei den zuvor über den Bahnhof Züssow gefahrenen Bahnreisenden, führte zu keinem Ergebnis. Da eine Gefährdungslage nicht in Gänze ausgeschlossen werden konnte, wurde der Bahnhof Züssow um 12:00 Uhr durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk abgesperrt. Zeitgleich erfolgte die Sperrung der Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofes durch die Deutsche Bahn AG.
Im Rahmen der Amtshilfe erfolgte auf Ersuchen der Bundespolizeiinspektion Pasewalk der Einsatz eines Sprengstoffspürhundes der Polizeiinspektion Anklam. Im Ergebnis konnte das Vorhandensein von Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen in den Gepäckstücken weiterhin nicht sicher ausgeschlossen werden.
Aus diesem Grund wurden Spezialkräfte, so genannte Entschärfer, über die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern angefordert. Die Absperrmaßnahmen der Bundespolizei wurden aufrechterhalten.
Gegen 14:10 Uhr trafen die Kräfte des Munitionsbergungsdienstes Mellenthin auf dem Bahnhof Züssow ein und begannen mit der Durchführung der technisch basierten gründlichen Überprüfung der beiden Gegenstände. Nach ca. zwei Stunden konnte Entwarnung gegeben werden. In den beiden Gepäckstücken wurden keine gefährlichen Gegenstände festgestellt. Die Sperrung des Bahnhofes sowie der Bahnstrecke wurde um 16:07 Uhr aufgehoben.
Es kam zu Verspätungen von sechs Zügen mit insgesamt 476 Minuten, neun Züge hatten Teilausfälle zu verzeichnen und zwei wurden umgeleitet.
Die Eigentümerin des Koffers und der Reisetasche hatte sich zwischenzeitlich bereits bei der Bundespolizeiinspektion Pasewalk telefonisch gemeldet und den Verlust ihrer Sachen angezeigt. Sie hatte die Gegenstände beim Umsteigen in Züssow vergessen und somit stehen gelassen. Die Sachen wurden ihr nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse bereits wieder übergeben.
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Quelle: news aktuell / dpa