Pasewalk/ Pomellen (ots) - Am Mittwochabend (20. Januar 2016) gegen 20:15 Uhr kontrollierten Beamte der Gemeinsamen Deutsch-Polnischen Dienststelle Pomellen (Kooperation der Bundespolizei und des Polnischen Grenzschutzes) auf der BAB 11 in Fahrtrichtung Polen einen polnischen PKW. Im Rahmen der Kontrolle der drei Fahrzeuginsassen stellten die Beamten fest, dass gegen eine Person ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Neumünster wegen der wiederholten Begehung von Eigentumsdelikten zum Nachteil gewerblicher Einzelhändler aus Dezember 2015 besteht.
Der 37-jährige polnische Staatsangehörige wurde vor Ort verhaftet und wird heute dem Haftrichter am Amtsgericht Pasewalk zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt.
Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Reisetasche fanden die Einsatzkräfte eine Tüte mit 480 g Marihuana auf. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Gegen den, über keinen festen Wohnsitz verfügenden Mann, wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden hier durch die zuständige Dienststelle der Bundeszollverwaltung durchgeführt.
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Quelle: news aktuell / dpa