POL-KI: 160122.1 Kiel: Kriminalpolizei sucht Zeugen nach versuchter Vergewaltigung in der Wik

22.01.2016 – 16:45

Kiel (ots) - Die Kriminalpolizei ermittelt seit Donnerstag in einem Fall von versuchter Vergewaltigung, der sich am Sonntag in der Wik zugetragen hat. Drei Personen hatten eine junge Frau bedrängt und versucht, ihr die Kleidung auszuziehen. Es werden dringend Zeugen gesucht.

Die junge Frau schilderte gegenüber einer speziell ausgebildeten Beamtin, dass sie Sonntagabend gegen 21 Uhr einen Linienbus an der Haltestelle Elendsredder in der Wik verlassen habe und anschließend von drei männlichen Personen verfolgt worden sei. In der Wiker Straße sei sie von einem der Männer am Arm gepackt und hinter einen Stromkasten in Höhe der Straßenecke Wiker Straße / Feldstraße gezerrt worden. Hier hätten die Männer sie bedrängt und versucht, ihr die Kleidung auszuziehen. Sie konnte sich allerdings erfolgreich zur Wehr setzen, so dass die Täter von ihr abließen und flüchteten. Bei dem Angriff erlitt die junge Frau körperliche Verletzungen in Form von diversen Hämatomen an den Armen und am Oberkörper.

Der Haupttäter soll etwa 30 Jahre alt und 180 cm groß sein. Er trug einen dunklen Mantel und hat schwarze Haare und braune Augen. Die beiden Mittäter sollen zwischen 25 und 35 Jahre alt und etwa 175 cm groß sein. Einer von ihnen trug einen Oberlippenbart, der andere einen 3-Tage-Bart. Sie waren ebenfalls dunkel gekleidet. Nach Angaben der Frau soll es sich bei den drei Männern um Südländer handeln.

Die Ermittler des Kommissariats 11 suchen nach Zeugen, die den Vorfall mitbekommen haben. Hinweise nimmt die Kripo unter 0431 / 160 3333 entgegen. Die Polizei weist erneut darauf hin, dass stets niedrigschwellig über 110 die Polizei informiert werden sollte, sobald jemand Zeuge oder Opfer einer Straftat geworden ist, sich bedroht fühlt oder auffällige Beobachtungen macht. Die Beamten der Einsatzleitstelle nehmen jeden Anruf ernst und leiten umgehend entsprechende Maßnahmen ein.

In der Vergangenheit ist mehrfach aufgefallen, dass Sachverhalte erst mit erheblicher Verzögerung der Polizei bekannt werden. Teilweise verbreiten sich Sachverhalte zunächst über soziale Medien, bevor die Polizei davon Kenntnis erhält. So entstehen Gerüchte, die oftmals nicht den Tatsachen entsprechen und so Ängste in der Bevölkerung schüren und gleichzeitig die Ermittlungsarbeit der Polizei erschweren können. Die Polizei weist darauf hin, dass Zeugen den Bedürfnissen von Opfern nicht gerecht werden, wenn diese wegsehen und keine Hilfe über 110 rufen. Tipps zu weiteren Verhaltensweisen gibt es im Internet unter www.aktion-tu-was.de

Matthias Arends

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Quelle: news aktuell / dpa