POL-ME: Kein närrischer Ausnahmezustand im Straßenverkehr ! – Kreis Mettmann – 1602004

Polizei Mettmann [Newsroom]
Mettmann (ots) - Der Kreis Mettmann steht spätestens ab Weiberfastnacht, am 04. Februar, und bis zum Aschermittwoch, am 10. Februar 2016, wieder einmal unter spürbarem Einfluss des rheinischen und bergischen Karnevals. Auch in der diesjährigen ... Lesen Sie hier weiter...