Tuttlingen (ots) - Zu Beginn der Woche und damit unmittelbar vor dem Auftakt zur diesjährigen Fastnachtszeit waren erneut von Jugendamt und Polizei begleitete jugendliche Testkäufer im Stadtgebiet von Tuttlingen unterwegs.
Im Fokus der Testkäufe stand das im Jugendschutzgesetz normierte Verkaufsverbot von branntweinhaltigem Alkohol an unter 18 Jahre alte Personen. Die Jugendlichen suchten insgesamt neun Geschäfte des Einzelhandels bzw. Tankstellenshops auf, in vier Betrieben wurde ihnen harter Alkohol verkauft. In zwei Fällen wurde der Verkauf gar ohne jegliche Alterskontrolle oder Frage nach mitgeführten Ausweispapieren abgewickelt.
Gegen die verantwortlichen Personen wird die Polizei Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde erstatten. Zuwiderhandlungen gegen das Verkaufsverbot werden mit einem Bußgeld geahndet.
Bei den Testkäufen durch Jugendliche handelt es sich um eine Maßnahme, die mehrmals im Jahr von Angehörigen der Kooperationsstelle des Jugendamtes beim Landratsamt Tuttlingen mit polizeilichen Jugendsachbearbeitern des Reviers Tuttlingen durchgeführt wird. Die Stelle ist auch unter dem Namen JuKop bekannt.
Für weitere Auskünfte rund um das Thema Jugendschutz stehen Ihnen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Tuttlingen (Mail: tuttlingen.pp.praevention@polizei.bwl.de) oder das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen (Mail: jugendamt@landkreis-tuttlingen.de) zur Verfügung.
gez. Michael Ilg Referat Prävention Polizeipräsidium Tuttlingen
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Quelle: news aktuell / dpa