Freiburg (ots) - Ein PKW-Führer parkte am 04.02.16, gegen 18:50 Uhr, entgegen der Fahrtrichtung, in einer Parkbucht entlang der Hauptstraße. Beim Einfahren in den fließenden Verkehr übersah er einen ordnungsgemäß in Richtung Osten fahrenden Pkw-Führer. Beim Streifvorgang der beiden Fahrzeuge entstand nur geringer Sachschaden in Höhe von ca 250 Euro. Da ein Alkomattest positiv verlaufen war, wurde dem Unfallverursacher, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, in einer Klinik eine Blutprobe entnommen. Er muss mit einer empfindlichen Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
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Quelle: news aktuell / dpa