Goldenstädt/ Stolpe (ots) - Eine Wirtschaftsausfahrt auf der BAB 14 bei Goldenstädt wird von einheimischen Autofahrern offenbar gern als willkommene Abkürzung genutzt. Das Autobahnverkehrspolizeirevier in Stolpe weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Benutzen dieser Behelfsausfahrt, die lediglich durch die Straßenmeisterei zur Bewirtschaftung der Autobahn genutzt werden darf, verkehrswidrig ist und mit einem Bußgeld geahndet wird. Kraftfahrer dürfen nur Autobahnabfahrten nutzen, die entsprechend ausgeschildert und eingerichtet sind. Eine Stichpunktkontrolle vor wenigen Tagen hat ergeben, dass binnen 90 Minuten insgesamt sechs Autofahrer die Autobahn an dieser Wirtschaftsausfahrt verließen. Gegen die betreffenden Autofahrer wurde jeweils ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro erhoben.
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Quelle: news aktuell / dpa