Nachtrag zum Zugunglück in Freihungsand – Ergebnis der Ermittlungen
FREIHUNG, LKR. AMBERG-SULZBACH. Wie berichtet, ereignete sich am Donnerstag, 05.11.2015 gegen 22:00 Uhr ein tragisches Zugunglück auf der Bahnstrecke Neukirchen-Weiden, Höhe Freihungsand, bei dem zwei Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt wurden. Die polizeilichen Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen.
Zum Unfallzeitpunkt stieß ein Triebzug mit einem Sattelzug zusammen, der auf einem Bahnübergang im Ortsteil Freihungsand liegen geblieben war. Der Auflieger der Sattelzugmaschine war beladen mit einem Fahrzeug der US-Armee.
Beim Zusammenstoß starben der 30-jährige rumänische Lenker der Sattelzugmaschine sowie der 34-jährige deutsche Zugführer, welcher sich zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes alleine im Führerstand des Zuges befand. Bei dem Unfall verletzten sich zudem 22 der insgesamt 23 Fahrgäste des Zuges und der 25-jährige Beifahrer der Sattelzugmaschine.
Die Polizeiinspektion Auerbach in der Oberpfalz führte zur Klärung des Unfallherganges umfangreiche Ermittlungen durch, in welche auch ein Einsatzbericht eines Büros für unfallanalytische Gutachten miteinbezogen wurde. Unter anderem veranlasste die Polizei die Auswertung des Fahrtenschreibers der Sattelzugmaschine und der Aufzeichnungen des Schienenfahrzeuges. Auch wurden die Fahrgäste und der Beifahrer der Sattelzugmaschine vernommen.
Aufgrund der Ermittlungen steht fest, dass der 30-jährige Rumäne den Sattelzug lenkte. Der Auflieger der Sattelzugmaschine saß am Bahnübergang massiv auf, weshalb die Traktion der Sattelzugmaschine nicht ausreichend war, das Gespann weiter zu bewegen. Für den Zugführer des herannahenden Zuges, der mit einer Geschwindigkeit von 145 km/h unterwegs war, war ein Zusammenstoß unvermeidbar.
Der Fahrer des Sattelzuges hätte laut Unfallbericht erkennen müssen, dass die von ihm geführte Sattelzugmaschine samt Auflieger und Ladung nicht geeignet war, diesen Bahnübergang zu überqueren.
Die polizeilichen Ermittlungen kamen zudem zu dem Ergebnis, dass der Bahnübergang korrekt beschildert war und an der Beschaffenheit des Überganges keinerlei Mängel bestanden. Da sich beide Schranken des Bahnüberganges komplett schlossen, entstand kein Störsignal, obwohl die Sattelzugmaschine auf dem Gleiskörper stand.
Der an der Sattelzugmaschine entstandene Schaden beläuft sich auf 75.000,- Euro, der Sachschaden am Zug auf 2.500.000,- Euro. Am Gleiskörper entstand zudem ein Schaden von ca. 274.000,- Euro.
Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Vorgang wird in Kürze der Staatsanwaltschaft Amberg zur weiteren Entscheidung übergeben.
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Veröffentlicht am 18.02.2016, 10:45 Uhr
Quelle: Bayerische Polizei