Darmstadt (ots) - Am Donnerstag (18.02.) kontrollierten Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen ganztägig Großraum- und Schwertransporte auf der A 5. Unterstützt wurden die Ordnungshüter hierbei durch Kollegen aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, der hessischen Bereitschaftspolizei sowie von Kontrolleuren des Bundesamtes für den Güterkraftverkehr. Es wurden insgesamt 47 Fahrzeuge kontrolliert. 34 davon wurden im Rahmen der Kontrolle beanstandet. Dabei wurden insgesamt 49 unterschiedliche Verstöße festgestellt. In 28 Fällen wurden beispielsweise Lenkzeiten oder die wöchentlichen Ruhezeit nicht eingehalten. In sieben Fällen wurden Anzeigen wegen mangelhafter oder nicht vorhandener Ladungssicherung gefertigt. Vier Mal waren technische Mängel vorhanden und in sieben Fällen wurden die zulässigen Gewichte überschritten. 13 Mal fehlten die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse, zweimal wurden die zulässige Länge der Fahrzeuge und einmal die zulässige Höhe überschritten. Daneben wurden siebenmal Verwarnungsgelder erhoben und zur Sicherung der Bußgeldverfahren acht Sicherheitsleistungen bei ausländischen Fahrern und Unternehmen in einer Gesamthöhe von fast 5000 Euro einbehalten. In fünf Fällen wurden Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Neun Fahrzeugen musste zumindest temporär die Weiterfahrt untersagt werden, weil die Ladungssicherung nicht in Ordnung war, die Fahrzeuge zu schwer und Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nicht korrekt waren oder technische Mängel an den Reifen oder Bremsen vorlagen. Der Lastwagen einer Baufirma aus Südhessen war mit Baumaterial und Baumaschinen beladen. Bei der Überprüfung erkannten die Ordnungshüter rasch, dass der 35-jährige Fahrer aus Rheinland-Pfalz einige Unregelmäßigkeiten bei den Lenk- und Ruhezeiten aufwies. Weiter musste der Lkw samt Anhänger wegen technischer Mängel beanstandet werden, Reifen und Beleuchtung waren beschädigt oder defekt. Zu guter Schluss stellte sicher heraus, dass der Brummifahrer auch keine ausreichende Fahrerlaubnis für die Fahrzeugkombination hatte. Die Weiterfahrt musste bis zur Mängelbehebung und bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers mit Führerschein untersagt werden. Ein Lkw mit Anhänger aus den Niederlanden war mit 5 Traktoren beladen. Diese sollten von Italien nach Norddeutschland befördert werden. Augenscheinlich war das Gespann für den Transport der Traktoren gänzlich ungeeignet. Eine ausreichende Ladungssicherung war gar nicht möglich. Die Weiterfahrt musste untersagt werden. Da der Transportunternehmer für diesen konkreten Transport ein nicht geeignetes Fahrzeug einsetzte, wurde ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Zur Sicherung des Verfahrens wurden rund 2.600 EUR in bar vom Transportunternehmer erhoben. Ein mit Holzfertighausteilen beladener Sattelzug überschritt die zulässige Länge und auch hier war die Ladungssicherung vollkommen unzureichend. Weil sich auf der Sattelzugmaschine ein Kran befand, konnte die Ladung zwar vor Ort und Stelle anders verladen werden, da aber entsprechende Sicherungsmittel nicht mitgeführt wurden, blieb der Sattelzug vier Stunden stehen, bevor diese durch Mitarbeiter des in Nordhessen ansässigen Unternehmens vor Ort gebracht werden konnten. Es werden zudem Bußgeldverfahren gegen Fahrer und Unternehmer eingeleitet. Weiterhin wurden im Zuge der Kontrolle drei baugleiche Sattelzüge aus dem Großraum Osnabrück festgestellt, die in Sinsheim / Baden-Württemberg jeweils mit Seekisten beladen wurden. Fahrziel sollte der Hamburger Hafen sein. Bei Prüfung der mitgeführten Dokumente fiel schnell auf, dass alle drei Fahrzeugkombinationen erheblich überladen waren. Eine Verwiegung der Fahrzeuge vor Ort mit einer sogenannten Radlastwaage, bestätigte den Verdacht. Die Weiterfahrt musste bei den drei Sattelzügen auch hier untersagt werden. Die Fahrer kuppelten ihren Auflieger ab und fuhren solo weiter. In den kommenden Tagen holen geeignete Sattelzugmaschinen die Auflieger mit der Ladung wieder ab. In diesen drei Fällen wird ebenfalls ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Bei der Kontrolle eines Sattelzugs aus Osteuropa schließlich, wurden an beiden Bremsscheiben der Vorderachse mehrere Risse festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis beide Bremsscheiben erneuert waren. Der Sattelzug konnte allerdings erst am nächsten Tag repariert werden. Weiterfahren durfte der Brummifahrer anschließend nachdem eine Sicherheitsleistung von 800 Euro durch die Ordnungshüter einbehalten worden war.
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Quelle: news aktuell / dpa