POL-GF: Richtiges Verhalten an Querungshilfen/ Polizei gibt Hinweise

19.02.2016 – 08:37

Gifhorn (ots) - Gifhorn 19.02.2016

Aufgrund eines schweren Unfalls an einer Verkehrsinsel auf der Braunschweiger Straße in Gifhorn am vergangenen Samstag, bei dem eine 69-jährige Fußgängerin lebensgefährlich verletzt wurde, möchte die Polizei auf das richtige Verhalten an solchen Querungshilfen hinweisen.

Querungshilfen in Form einer Mittelinsel dienen dazu, Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern, damit sie schneller, sicherer und komfortabler die Straße queren können. Sie stellen keine Verkehrsanordnung gegenüber Kraftfahrern dar und geben den Fußgängern keinerlei Rechte gegenüber den Fahrzeugführern, das Überqueren zu ermöglichen, wie es beispielsweise bei Fußgängerüberwegen (sogenannten Zebrastreifen) der Fall ist.

Auch an Kreisverkehren lassen sich Unsicherheiten erkennen. Fahrzeugführer, die den Kreisverkehr verlassen, biegen gemäß § 9 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab und müssen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, wenn nötig warten.

Diesen Vorrang können Fußgänger jedoch nicht bei in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen beanspruchen. Hier haben sie keinen Vorrang und dürfen gem. § 25 StVO die Fahrbahn nur unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs überqueren.

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Quelle: news aktuell / dpa