BAB 7/SL-FL (ots) - Am Sonntag (21.02.2016) kontrollierten 8 Beamtinnen und Beamte des Polizei Autobahn- und Bezirksreviers Nord auf der BAB 7 und im Bereich des Kreises Schleswig-Flensburg die Einhaltung des Sonntagsfahrverbots für Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht und Lkw mit Anhänger.
Insgesamt wurden 30 Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen kontrolliert. Die meisten Fahrer konnten entweder Ausnahmegenehmigungen vorlegen oder sich auf gesetzliche Ausnahmen (z.B. Transport verderblicher Waren) berufen. Dennoch wurden drei Anzeigen aufgrund Zuwiderhandlung gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot aufgenommen.
Zusätzlich wurden in acht Fällen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Bei einem litauischen Lastkraftwagen war die Ladungssicherung so unzureichend, dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung hinterlegen. In einem Falle wurde die Überschreitung von Fahrzeugabmessungen festgestellt.
Die Fahrer und verantwortlichen Firmen haben in sämtlichen Fällen mit Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen.
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Quelle: news aktuell / dpa