BPOLD-BBS: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel Energie Cottbus – F.C. Hansa Rostock: Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, Pyrotechnik sowie des Konsums von Alkohol in Zügen

24.02.2016 – 10:00

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Rostock/ Bad Bramstedt (ots) - Am Samstag, den 27. Februar 2016 findet um 14 Uhr in Cottbus das Fußballspiel der 3. Liga Energie Cottbus - F.C. Hansa Rostock statt. Es wird erwartet, dass zur Unterstützung der Mannschaften zahlreiche Fans nach Cottbus reisen werden. Hierzu werden erfahrungsgemäß auch die regelmäßig verkehrenden Zugverbindungen in Richtung Cottbus genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen, Schutzbewaffnung und alkoholischen Getränken sowie der Konsum alkoholischer Getränke in Zügen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt am

Samstag, den 27. Februar 2016 im Zeitraum von 04:00 bis 24:00 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst zunächst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von

I.	Rostock über Berlin nach Cottbus II.	Rostock über Schwerin, Wittenberge Berlin nach Cottbus III.	Stralsund über Neustrelitz, Berlin nach Cottbus IV.	Greifswald über Eberswalde, Frankfurt Oder nach Cottbus 

für die Züge mit folgenden Zugnummern: RE 3505, RE 63846, RE 4355, RE 63850, RE 3507, RE 4357, RE 63854, RE 63848, RE 63852, RE 3303, RB 61313, RB 18211, RE 3305, RB 61315, RB 18215

und zurück: RE 63867, RE 4364, RE 63869, RE 4366, RE 63869, RE 3318

sowie während des Umstieges auf den jeweiligen Bahnsteigen in den entsprechenden Bahnhöfen / Haltepunkten.

Die Verfügung gilt für alle Personen, die die oben genannten Zugverbindungen nutzen.

Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht.

Die Allgemeinverfügung wird ebenfalls auf der Internetseite der Bundespolizei www.bundespolizei.de veröffentlicht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Matthias Menge
Telefon: 04192-502-1010 o. Mobil: 0170/5524591
Fax: 04192-502-9020
E-Mail: matthias.menge (a) polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
- der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

Quelle: news aktuell / dpa