Nienburg (ots) - BÜCKEBURG (ma)
In Bückeburg/Meinsen ereignete sich gestern um ca. 15.00 Uhr ein im Straßenverkehr häufig vorkommender Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Begegnungsverkehr auf der Straße Zu den Brücken in Höhe der Einmündung Kösterbrink.
Der Pkw Skoda einer 56jährigen Bückeburgerin und ein Pkw VW eines Rodenbergers berührten sich mit den Außenspiegeln.
Für die verständigten Polizeibeamten blieb es jedoch nicht nur bei der normalen Verkehrsunfallaufnahme, weil deutliche Anzeichen vorhanden waren, dass die 56jährige ihr Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gefahren hat.
Nachdem die Frau einen Alkoholtest ablehnte, wurde eine richterliche Anordnung über das Amtsgericht Bückeburg eingeholt, dass der möglichen Unfallverursacherin eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt werden soll.
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde die Bückeburgerin darüber belehrt, dass der Fahrzeugschlüssel für ihr Auto der auf der Polizeiwache verbleibt.
Die selben Beamten staunten gg. 17.12 Uhr nicht schlecht, als sie beobachten konnten, wie die mittlerweile führerscheinlose und noch immer unter Alkoholeinfluss stehende Bückeburgerin mit ihrem zuvor an der Unfallstelle abgestellten Auto in die heimische Garage fuhr.
Die Prozedur mit der Blutprobe musste nach einer neuerlichen Anordnung durch den Amtsrichter aus Bückeburg auf der Polizeiwache wiederholt werden.
Abschließend wurde zur Sicherheit auch der Zweitschlüssel des Pkw in das Gewahrsam der Polizei Bückeburg genommen.
Gegen die Bückeburgerin wurden Ermittlungsverfahren bzgl. der Verursachung eines Verkehrsunfalles unter Alkoholeinfluss und eine Trunkenheitsfahrt in Verbindung mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Quelle: news aktuell / dpa