POL-CLP: Pressemeldungen für den Bereich Cloppenburg

26.02.2016 – 08:27

Cloppenburg/Vechta (ots) - Löningen - Einbruch in Juweliergeschäft

In der Zeit vom 24.02.2016, 18.00 Uhr, bis zum 25.02.2016, 09.55 Uhr, versuchten unbekannte Täter die Holzeingangstür einen Juweliergeschäftes in Löningen, Bremer Straße, aufzubrechen, um so in das Geschäft zu gelangen. Es blieb bei dem Versuch. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Löningen ( Tel. 05432-9500 ) entgegen.

Löningen - Sachbeschädigung an Pkw

Am 24.02.2016, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.40 Uhr, zerkratzten unbekannte Täter mit einem unbekannten Gegenstand die Tür und den Kotflügel des BMW eines 27-jährigen Löningers. Der Vorfall ereignete sich in Löningen, Elberger Straße. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 300 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Löningen ( Tel. 05432-9500 ) entgegen.

Cloppenburg - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 25.02.2016, gegen 11.50 Uhr, befuhr ein 40-jähriger Cloppenburger mit seinem Pkw den Niedrigen Weg in Cloppenburg, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem wurde die Weiterfahrt untersagt.

Lastrup/Molbergen/Peheim - Verkehrsbeschränkungen durch Schwertransport

Am 28.02.2016 begleitet die Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta in der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr einen Schwer-/Großraumtransport von Dinklage nach Sedelsberg. Aufgrund dieses Transportes werden 72 Stunden vorher an der Wallstraße in Lastrup sowie an der L 831 ( Ortsdurchfahrt Molbergen Peheim ) Halteverbotszeichen aufgestellt. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass im o. g. Zeitraum widerrechtlich geparkte Fahrzeu-ge abgeschleppt werden.

Schneiderkrug - ungewöhnlicher Verkehrsunfall

Am 26.02.2016, gegen 05.38 Uhr, betätigte eine 16-Jährige aus Ganderkesee irrtümlich vom Beifahrer-sitz eines Pkw, der auf dem Parkplatz eines Spielcasinos in Schneiderkurg, Sülzbührener Straße, ge-parkt war, den Zündschlüssel. Nach eigenen Angaben habe sie die Heizung einschalten wollen. Aufgrund des noch eingelegten Ganges bewegt sich der Pkw ruckartig vorwärts und beschädigt hierbei die Glasscheibe des Casinos. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2500 Euro. Die 16-Jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand zudem unter Alkoholeinfluss. Ein durchgeführter Alcotest ergab eine Atemalkoholkonzentration 0,78 Promille. Es wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol sowie der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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Quelle: news aktuell / dpa