Kelsterbach (ots) - Auf ein Bußgeld im vierstelligen Bereich müssen sich der Fahrer eines Kleinlasters sowie dessen Chef nach einer Verkehrskontrolle am Mittwochnachmittag (02.03.) einstellen. Beamten der Polizeistation Kelsterbach war das Fahrzeug gegen 17.20 Uhr in der Rüsselsheimer Straße aufgefallen, da es auffallend langsam fuhr. Auf Nachfrage gab der 42 Jahre alte Fahrer an, nach einem Unfall vermutlich Luft und eventuell Hydraulikflüssigkeit zu verlieren. Zudem könne er nicht mehr hochschalten, was seine niedrige Geschwindigkeit erklärte. Bei der anschließenden Überprüfung des Kleinlastwagens fiel den Polizisten dann auf, dass der TÜV seit Dezember 2015 abgelaufen und die Kalibrierung des Kontrollgerätes seit einem halben Jahr fällig war. Dem jedoch nicht genug, der Fahrer hatte bei seinen Fahrten am Mittwoch die Fahrerkarte nicht genutzt und konnte auch lediglich fünf der letzten 29 Tage nachweisen. Der Laster musste aufgrund der festgestellten technischen Mängel stehenbleiben, die Polizeibeamten erstatteten Anzeige.
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Quelle: news aktuell / dpa