Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Am 05.03.2016 wurde bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Fuerteventura/Spanien im Handgepäck eines 65-jährigen deutschen Fluggastes ein Springmesser aufgefunden.
Da es sich bei diesem Messer um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, erfolgte die Sicherstellung durch die Bundespolizei.
Ohne Messer, dafür aber mit entsprechender Strafanzeige im Gepäck, konnte die Weiterreise angetreten werden.
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Frank Steigerwald
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Quelle: news aktuell / dpa