Verdacht des gewerbsmäßigen Ladendiebstahls – 39-Jähriger in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 09.03.2016
ASCHAFFENBURG. Am Dienstagnachmittag ist es in einem Einkaufsmarkt zum Diebstahl von kosmetischen Artikeln im Wert von mehreren hundert Euro gekommen. Bei der vorläufigen Festnahme eines 39-Jährigen stellten die Beamten der Aschaffenburger Polizei fest, dass er wohl noch für eine Vielzahl weiterer Straftaten verantwortlich sein dürfte. Nach einer von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg angeordneten Vorführung sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Gegen 11:30 Uhr hatte sich der Beschuldigte in einem Einkaufsmarkt in der Würzburger Straße aufgehalten. Der Filialleiter des Marktes beobachtete, dass er eine Vielzahl kosmetischer Artikel in eine Tasche verstaute und dann ohne Bezahlung den Kassenbereich passierte. Der Verdächtige wurde aufgehalten und in ein Büro gebeten. Danach verständigte der Mitarbeiter die Polizei, die auch kurze Zeit später vor Ort war. In der Tasche fanden sich Artikel im Gesamtwert von über 350 Euro.
Da die Feststellung der Personalien vor Ort nicht möglich war, transportierten die Ordnungshüter den Mann zur Polizeidienststelle. Dort stellte sich heraus, dass sich der Beschuldigte als ukrainischer Asylbewerber ausgegeben hatte. Im Rahmen einer weiteren Überprüfung war aber schnell klar, dass er tatsächlich die georgische Staatsangehörigkeit besitzt und sich mit Falschpersonalien ausgegeben hatte.
Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 39-Jährige für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich sein dürfte, die sich im nordbayerischen Raum und dem angrenzenden Hessen und Baden-Württemberg ereignet haben. Darunter zählen Delikte wie Tankbetrügereien, Ladendiebstähle, Kennzeichendiebstahl, Fahren ohne Zulassung und ein versuchter Einbruch.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ordnete diese an, dass der 39-Jährige am Mittwoch dem Ermittlungsrichter vorgeführt wird. Dieser erließ antragsgemäß einen Untersuchungshaftbefehl insbesondere wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Ladendiebstahls. Die Ermittlungen, die auch in enger Zusammenarbeit mit anderen Polizeidienststellen geführt werden, dauern unterdessen weiter an.
Quelle: Bayerische Polizei