Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0356
Die Dortmunder Polizei hat heute (10.3.) Schwerpunktkontrollen in Dortmund und Lünen durchgeführt um Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren der Handynutzung am Steuer hinzuweisen und entsprechendes Fehlverhalten zu sanktionieren.
An insgesamt mehreren Kontrollstellen kontrollierten die Beamten in der Zeit von 6-18 Uhr 280 Fahrzeuge.
168 davon an der Borsigstraße / Rheinlanddamm / Wallbereich. Insgesamt 19 Fahrzeugführer telefonierten am Steuer bzw. bedienten das Handy während der Fahrt. Diese Fahrzeugführer erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Darüber hinaus wurden die folgenden Maßnahmen getroffen: 8 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis (2x), Radfahrerrotlicht (1x), Sonstige (5x). 16 Verwarngelder, davon 9 Gurtverstöße, 2 x Rotlicht Fußgänger, 5 x Sonstige. 2 Verkehrsvergehensanzeigen davon 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Aufenthaltsermittlung.
112 weitere Fahrzeuge wurden an der Viktoriastraße und Borker Straße in Lünen kontrolliert. Die Bilanz hier: 11 Handyverstöße, 3 x Gurtverstoß bei Kindern, 2 sonstige Ordnungswidrigkeitenanzeigen. 13 Verwarngelder (6 x Gurt, 2 x Handy Radfahrer, 2x sonstige). 1x Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und eine Aufenthaltsermittlung.
Während der Kontrollmaßnahmen auf dem Westfalendamm befuhr ein 33-jähriger Dortmunder mit einem Mountain Bike den Radweg an den Einsatzkräften vorbei in falscher Richtung. Polizeibeamte sprachen ihn an und forderten ihn zum Anhalten auf. Der Aufforderung kam er nach, äußerte aber seinen Unmut.
Nach dem Anhalten stellten die Beamten fest, dass er ein ca. 6 Monate altes Kleinkind in einer Halterung vor seinen Bauch geschnallt hatte und auf einem Rad unterwegs war, an welchem keinerlei Sicherheitseinrichtungen (Schutzbleche, Klingel, Bremsen, Licht u. ä) befestigt waren. Während der Kontrollmaßnahme verkündete er lautstark sein Unverständnis und seinen Unmut. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen mit der Auflage, seinen Weg zu Fuß fortzusetzen. Hierüber geriet er so stark in Rage, dass er sein Fahrrad von sich warf. Dieses prallte an einem PKW ab, dessen Fahrer gerade wegen einer verbotswidrigen Handynutzung angehalten worden war. Durch den Aufprall wurde der Pkw beschädigt. Der 33-jährige Radfahrer, setzte sich daraufhin auf sein Rad und entfernte sich von der Kontrollstelle. Auf eine Nacheile durch Einsatzkräfte wurde verzichtet. Bezüglich der Beschädigung wurde eine Anzeige aufgenommen.
Ein 26-jähriger Dortmund wurde angehalten, weil er an seinem Roller noch ein blaues Versicherungskennzeichen (abgelaufen 29. Februar 2016) angebracht hatte. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass nicht nur der Versicherungsschutz abgelaufen war, sondern er auch keine Fahrerlaubnis für seinen Roller besitzt. Darüber hinaus ist er auch noch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da er bereits mehrfach durch Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war. Er durfte seinen weiteren Weg zu Fuß fortsetzen.
Ein 36-jähriger Dortmunder war mit seinem VW Golf unterwegs. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass er an seinem Fahrzeug diverse technische Veränderungen vorgenommen hatte. Unter anderem waren das Fahrwerk tiefergelegt, die Abgasanlage verändert und die Rad/Felgenkombination nicht genehmigt. Das Auto wurde einem techn. Sachverständigen vorgeführt. Dieser kam nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis, dass der Golf erhebliche Mängel aufweist und somit nicht verkehrstüchtig ist. Er entsiegelte vor Ort die Kennzeichen.
Ein 27-jähriger aus Dortmund führte ein Fahrzeug mit vier weiteren Insassen. Der Beifahrer war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Seine Ehefrau war auf der Rücksitzbank nicht angegurtet. Sein 5-jähriger Sohn saß ohne jegliche Rückhalteeinrichtung in der Mitte. Hinter dem Beifahrer saß dessen 13-jähriger Sohn, welcher ebenfalls nicht gesichert war. Die Ehefrau bestieg nach Abschluss der Maßnahmen mit ihrem 5-jährigen Sohn die Straßenbahn, da keine Sitzerhöhung mitgeführt wurde.
Die Dortmunder Polizei wird auch weiterhin Verkehrskontrollen durchführen und in Gesprächen und mit Informationsmaterial auf Gefahren im Straßenverkehr hinweisen. Telefonieren am Steuern wird offenbar immer noch nicht von allen als "Gefahr" empfunden. Aber bedenken Sie: Bei gefahrenen 50 km/h reicht ein Blick von nur einer Sekunde auf das Handy und sie fahren 14 Meter im "Blindflug" weiter. Also bitte: Bleiben Sie achtsam!
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Quelle: news aktuell / dpa