Lüneburg (ots) - 16 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe Lüneburg kontrollierten am 09. März 2016 in den Landkreisen Harburg, Rotenburg, Lüneburg und Heidekreis auf den BAB 1, BAB 7, BAB 261, BAB 39 sowie auf den Bundesstraßen 209, 4, 404 insgesamt 28 Lebendtiertransporte. Sie wurden dabei unterstützt von zwei Mitarbeiter/-innen des Veterinärdienstes vom Landkreis Harburg.
Dabei stellten sie bei 13 Fahrzeugen insgesamt 17 Mängel fest: vier Mal lag der Beanstandungsgrund in Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz und in drei Fällen in Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Außerdem wurden in zwei Fällen Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt und acht sonstige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung beanstandet. In drei Fällen wurde vorübergehend die Weiterfahrt untersagt.
Insbesondere mit der geringen Anzahl an Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zeigten sich die Veterinäre und die Polizeibeamten/-innen äußerst zufrieden. Einsatzleiter Peter Schilling von dem Autobahnpolizeikommissariat Winsen/Luhe dazu: "Die Anzahl der zurückliegenden, regelmäßigen Kontrollen zeigen hier deutlich ihre Wirkung. Das Wohl der Tiere steht bei den Transporten im Vordergrund und in diesem Bereich haben wir schon viel erreicht. Trotzdem werden wir auch zukünftig in unregelmäßigen Abständen weiterhin gezielt Kontrollen von Tiertransporten durchführen."
Ein Beispiel:
Bei einem mit Schweinen beladenen Sattelzug war erstens das Transportfahrzeug, in diesem Fall die Vergitterung, beschädigt, so dass die Tiere sich verletzen konnten. Und zweitens war die sogenannte Gruppengröße überschritten. Es dürfen bei einem innerdeutschen Transport max. fünf Sauen in eine abgetrennte Gruppe. Hier waren es zwischen sechs und sieben Tiere. Die Amtstierärztin des Landkreises Harburg war mit vor Ort und es wurden entsprechende Verfahren wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet.
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Quelle: news aktuell / dpa