POL-HWI: Polizeiinspektion Wismar bleibt dran an der Verkehrssicherheitsarbeit

11.03.2016 – 11:58

Wismar (ots) - Die Polizeibeamten der Inspektion Wismar führten am Donnerstag in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrere Verkehrskontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit durch. Unter anderem wurde in Gadebusch und auf der Autobahn 14 die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung und durch mobile Kontrollen die Fahrtüchtigkeit von Fahrerinnen und Fahrern überprüft. Am Donnerstagmorgen kontrollierten die Beamten in der Rehnaer Straße in Gadebusch den Fahrzeugverkehr in Richtung B 104. Von 27 Fahrzeugen waren acht in der Zeit zwischen 06:30 und 07:30 Uhr zu schnell unterwegs. Ein BMW fuhr bei erlaubten 50 km/h über 30 km/h zu schnell. Einen Monat Fahrverbot, drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe ist die Konsequenz für dieses Fahrverhalten. Auch auf der Autobahn 14 waren acht Fahrzeugführer zu schnell unterwegs. In der Zeit von 15:30 Uhr bis 18 Uhr maßen die Beamten bei erlaubten 70. 95 km/h war in dieser Zeit die höchste gemessene Geschwindigkeit. Zusätzlich zu den Geschwindigkeitsverstößen fielen den Beamten auch drei Kleintransporter mit nicht ausreichend gesicherter Ladung auf. Hierfür sieht der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog 60 Euro und ein Punkt vor. Zum Abschluss dieser Maßnahmen stoppten die Beamten gegen 18:30 Uhr einen 31-jährigen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wurde der Mann positiv auf Drogen (THC) getestet. Gegen 14 Uhr und 16:30 Uhr stoppten Polizeibeamte ebenfalls zwei Fahrer, bei denen der Verdacht einer Beeinflussung durch THC vorlag. Der 41-Jährige war mit seinem VW auf der A 20 in Richtung Rostock unterwegs, als ihn die Beamten kontrollierten. Bei dem 29-jährigen Seat-Fahrer, welchen die Beamten in Wismar Ost feststellten, verlief der Drogenvortest neben THC auch positiv auf Amphetamine. Neben einem weiteren positiven Test auf Amphetamine konnten die Polizisten auch einen alkoholisierten 59- und 22-Jährigen an der Weiterfahrt hindern. Gegen beide ermittelt die Polizei nach einem Atemalkoholwert von 2,29 und 1,20 Promille wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Polizei sieht sich auch weiterhin in der Verantwortung verstärkte Kontrollen zur Verringerung der Hauptunfallursachen durchzuführen.

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Quelle: news aktuell / dpa