BPOL-HRO: Nachtrag zu Pressemitteilung vom 03.02.2016: Zwei auf einen Streich bei Vollstreckung eines Untersuchungshaftbefehles

14.03.2016 – 11:54

Wismar (ots) - Am 02.02.2016 wurden im Rahmen einer Fahndung durch die Bundespolizei in Wismar zwei Albaner im Alter von 20 und 23 Jahren festgestellt. Gegen beide Männer lagen Untersuchungshaftbefehle vor. Der 20-jährige Albaner wurde im Vorfeld zur Festnahme durch die Beamten der Bundespolizei beim Führen eines PKW beobachtet. Im Rahmen der Kontrolle legte er einen internationanlen albanischen Führerschein vor. Der Verdacht der Beamten konnte bestätigt werden: es handelte sich um eine Totalfälschung. Die Urkundenfälschung sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis führten nun zusammen mit den in der Vergangenheit mehrfach begangenen Betrugs- und Eigentumsdelikten zu der Entscheidung des Richters am Amtsgericht Wismar, den Albaner zu einem Jahr Haft nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Gegen den 23-jährigen Mann wurde der Untersuchungshaftbefehl aufgehoben; er wurde auf freiem Fuß belassen.

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Quelle: news aktuell / dpa