Pasewalk/ Pomellen (ots) - Bereits am Freitagabend (11. März 2016) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk gegen 21:45 Uhr einen ukrainischen Staatsangehörigen als Insassen eines polnischen Reisebusses auf der BAB 11 in Fahrtrichtung Polen kontrolliert. Ein im vorgelegten Reisepass befindliches Visum, das den 32-jährigen Mann zu einem Aufenthalt im sogenannten Schengengebiet berechtigten würde, war bereits im Juni 2015 abgelaufen. Andere aufenthaltslegitimierenden Dokumente konnte die Person nicht vorlegen. Demnach bestand der Verdacht, dass sich der 32-Jährige unerlaubt in Deutschland aufhält. Im Gepäck des Mannes fanden die Beamten zudem einen zerbrochenen und ungültigen polnischen Personalausweis (ID-Kartenformat), der im Januar 2016 durch die polnischen Behörden als gestohlen zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Der Ukrainer wurde durch die Bundespolizisten in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Nur einige Stunden später (am 12. März 2016 gegen 04:10 Uhr) kontrollierten die Beamten auf der BAB 11 einen aus Fahrtrichtung Polen kommenden polnischen VW Transporter. Neben dem polnischen Fahrer befand sich eine russische Familie tschetschenischer Volkszugehörigkeit im Fahrzeug. Die beiden 30- und 42-jährigen Eltern konnten weder für sich noch die fünf Kinder im Alter von 2, 4, 5, 6 und 8 Jahren aufenthaltslegitimierende Dokumente für Deutschland vorweisen. Die Familie führte lediglich polnische Asylbescheinigungen mit sich, die einen Tag zuvor, am 11. März 2016, in Terespol an der weißrussisch-polnischen Grenze ausgestellt worden waren. Durch die Bundespolizisten wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die russischen Staatsangehörigen wurden in Gewahrsam genommen. Nachdem sie im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen auch für Deutschland ein Asylbegehren stellten, verließen sie die Dienststelle noch am Samstagabend in Richtung einer Erstaufnahmeeinrichtung.
Der 45-jährige polnische Fahrzeugführer stand indessen im Verdacht der Begehung des Einschleusens von Ausländern. Er wurde vorläufig festgenommen.
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Quelle: news aktuell / dpa