Schüler erklären Verkehrsregeln

Schüler erklären Verkehrsregeln ECKERSDORF, LKR. BAYREUTH. Zusammen mit Schülern einer 9. Klasse der Mittelschule Eckersdorf führten am Freitagvormittag Verkehrserzieher der Polizeiinspektion Bayreuth-Land ein Verkehrssicherheitsprojekt zum Thema „Richtiges Verhalten beim Vorbeifahren an einem Schulbus“ durch. Nur wenige Verkehrsteilnehmer verhielten sich regelkonform.
Ein Schulbus mit Warnblinklicht stand an der Bushaltestelle „Fantasie“ in Eckersdorf. Vorbeifahrende Fahrzeuge wurden mit der Laserpistole gemessen und anschließend durch Polizeibeamte angehalten. Hierbei wurden die Fahrzeugführer durch die Schüler/-innen auf den Verkehrsverstoß und die möglichen Folgen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot hingewiesen. Auch eine Infobroschüre zum richtigen Verhalten übergaben die Schüler an die angehaltenen Fahrzeugführer. Innerhalb der 45-minütigen Geschwindigkeitskontrolle wurden 24 Fahrzeugführer beanstandet. Das schnellste Fahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 53 km/h am Bus vorbei. Von 243 gemessenen Fahrzeugen hielten sich lediglich zwei Fahrzeugführer an die erlaubte Schrittgeschwindigkeit.
Hier nochmals die Verhaltensregeln:
Sie fahren hinter einem Linienbus oder Schulbus her: Sobald der Bus - während der Fahrt - das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie ihn nicht mehr überholen.

Absolutes Überholverbot!

Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle (auch Haltebucht) an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen: Nun dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Fahrgäste dürfen aber nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.

Sie kommen einem Schul- oder Linienbus entgegen, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr (also ohne bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen) mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltstelle steht, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen: Auch an diesem dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.


Quelle: Bayerische Polizei