Osnabrück (ots) - In der Zeit vom 14. bis 20. März 2016 kontrollierten mehr als 200 Beamte der Polizeidirektion Osnabrück -von der Küste bis zum Teutoburger Wald- zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Schwerpunkt an den mehr als 150 Kontrollpunkten war die Überprüfung der Nutzung der Sicherheitsgurte, das Tragen von Schutzhelmen bei motorisierten Zweirädern und die richtige Sicherung von Kindern im Auto.
Die Polizei stellte in über 515 Fällen fest, dass die Verkehrsteilnehmer nicht angeschnallt waren. "Wir appellieren an die Verkehrsteilnehmer, der Anschnallpflicht im Straßenverkehr nachzukommen. Gerade das Tragen des Sicherheitsgurtes minimiert schwerste Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall", so die Pressesprecherin Sarah Gebbiken. Der fehlende Sicherheitsgurt wird mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet.
Auch die richtige Sicherung von Kindern im Fahrzeug stand ebenfalls im Fokus der Kontrollwoche. In 159 Fällen wurden bei den verantwortlichen Fahrzeugführern Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sarah Gebbiken sagte zum Thema Vorschriften bei Kinder-rückhalteeinrichtungen: "Gerade diese bedenkliche Zahl verdeutlicht, dass Kinder oftmals nicht oder nicht richtig gesichert werden." Alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen nur mit einem amtlich genehmigten und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtung befördert werden, da sie ohne diesen ein sieben Mal hö-heres Risiko besitzen, schwere Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall zu erleiden. Kinder über 12 Jahre unterliegen nicht der besonderen Sicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind. Die Verwendung einer Sitzerhöhung ist in diesem Fall aber ratsam. Kinder unter dem 12. Lebensjahr, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt benutzen.
Zusätzlich stellten die Polizeibeamten im Rahmen der Kontrollwoche die häufige Nutzung von Smartphones und Mobiltelefonen am Steuer fest. Schon der kurze Blick auf das Handydisplay bedeutet eine Ablenkung vom Straßenverkehr. 73 Verkehrsteilnehmer erwarten hierzu ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. In 9 Fällen wurde der Schutzhelm beim Führen von einem Mofa, Moped oder eines Motor-rades nicht getragen.
Mit dieser Kontrollaktion und vor dem Hintergrund der Verkehrsunfallzahlen sollen die Schwerpunktthemen dem Verkehrsteilnehmer die besonderen Gefahren im Straßenverkehr deutlich machen. Auch in Zukunft werden in regelmäßigen Abständen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Form solcher Schwerpunktkontrollen stattfinden.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Osnabrück
Pressestelle
Sarah Gebbiken
Telefon: 0541/327-1025
E-Mail: pressestelle@pd-os.polizei.niedersachsen
http://www.pd-os.polizei-nds.de
Quelle: news aktuell / dpa