PI Heidekreis (ots) - Soltau, Poststraße: Am 27.03.2016 gegen 10:00 Uhr wird eine Sachbeschädigung am Spielzeugmuseum Soltau (Poststraße 7) angezeigt. An der frei zugänglich Treppe wurde am obersten Treppenabsatz an der Außenseite des Gebäudes mehrere Graffiti Schriftzüge gesprüht. Ein weiterer Schriftzug befand sich am Haupthaus, rechts neben der Hauseingangstür. Die vermutliche Tatzeit war am 27.03.2016 gegen 06:00 Uhr.
Soltau, Stalmannstraße 2
Zwischen dem 24.03.2016 und dem 26.03.2016 hebelten unbekannte Täter das rückwärtige Fenster zur Kindertagesstätte in der Stalmannstraße auf und betraten Büro- und Aufenthaltsräume. Dort wurden mehrere Schränke aufgehebelt. Es wurden unter anderem zwei Laptop und ein Beamer entwendet.
Schneverdingen Sa., 26.03.2016 Heberer Straße
Nach einem Spaziergang in der Heide stellte die Geschädigte fest, dass unbekannte Täter die hintere linke Seitenscheibe ihres Pkw eingeschlagen hatten und aus dem PKW eine Handtasche entwendet wurde. Das Fahrzeug war auf dem öffentlichen Parkplatz in der Heberer Straße (Ortseingang Schneverdingen) abgestellt. Die Handtasche lag, von außen nicht sichtbar, im Kofferraum des Fahrzeuges.
Schneverdingen, Heidkampsweg
Zeugen beobachteten, wie ein PKW beim Abbiegen in einen Zaun fuhr. Anschließend setzte der PKW-Fahrer seine Fahrt fort. Die Zeugen konnten dem PKW folgen. Als das Fahrzeug anhielt konnten die Zeugen den Fahrer bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Der Fahrzeugrührer hatte einen Alkoholwert von 2,13 Promille.
BAB 7, Richtung Hannover 27.03.2016, 16.10 Uhr Am Ostersonntag wurde ein 24-jähriger Fahrzeugführer mit seinem stark getunten Pkw Golf auf der BAB 7 festgestellt und in Höhe der Anschlussstelle Dorfmark kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, das der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und ihm die Fahrerlaubnis wegen ähnlich gezeigten Verhaltens bereits entzogen wurde. Des Weiteren ergab die Überprüfung des Pkw, dass die angebrachten Kennzeichen gestohlen waren, das Fahrzeug keinerlei Zulassung besaß und derart baulich verändert wurde, dass die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Gegen den Fahrzeugführer wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingleitet.
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Quelle: news aktuell / dpa