Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 28. März 2016
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Weißenhorn und der Polizeistation Senden, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Pärchen unter Drogeneinfluss mit einem Pkw unterwegs.
SENDEN: Am Ostersonntag gegen 23:45, wurde bei einer Verkehrskontrolle im Anzengruberweg ein 19jähriger Pkw-Führer überprüft. Dabei stellten die Beamten der PI Weißenhorn drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein Drogentest reagierte positiv auf Kokain und THC. Zudem wurde festgestellt, dass der junge Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a.
Da das Fahrzeug der 20jährigen Freundin des Beschuldigten gehört, die auf dem Beifahrersitz saß, erwartet diese ebenfalls ein Strafverfahren wegen dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. da im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der Beamten zusätzlich noch festgestellt wurde, dass auch die junge Dame unter Drogeneinfluss mit dem Pkw unterwegs war. Zumindest sie ist aber im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Bei Beiden wurde eine Blutentnahme veranlasst, die durch einen hinzugezogenen Arzt durchgeführt wurde. (PI Weißenhorn)
Vandalismus
NEU-ULM. Am Sonntagabend gegen 20:45 Uhr kam es in der Hauptstraße in Pfuhl zu einer Sachbeschädigung, welche durch einen 17jährigen Jugendlichen begangen wurde. Der Jugendliche, welcher durch den Mitteiler bis zum Eintreffen der Streifenbesatzung festgehalten wurde, hatte im Beisein einer weiteren Person einen Böller an einem Kaugummiautomaten angebracht und entzündet. Durch die Explosion des pyrotechnischen Gegenstandes wurde die Plastikverblendung an dem Automaten beschädigt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 80 EUR.
Bei dem Täter wurden unter anderem ein Einhandmesser sowie ein weiterer Böller aufgefunden. Da das Führen des Messers und der Besitz des Böllers für unter 18 Jährige verboten ist und der Böller zudem außerhalb des genehmigten Zeitraums entzündet wurde, muss der Täter nun neben der Anzeige aufgrund der Sachbeschädigung mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen gemäß dem Waffen- und Sprengstoffgesetz rechnen.
Der Jugendliche wurde nach abgeschlossener Sachverhaltsaufnahme vor Ort auf die Dienststelle verbracht und dort an seine Mutter übergeben. (PI Neu-Ulm)
Quelle: Bayerische Polizei