Wismar (ots) - Auch für Radfahrer gilt das Gebot möglichst weit rechts, und von zwei Fahrbahnen die rechte zu benutzen. Darüber hinaus gilt für Radfahrer, dass der Anordnung durch Verkehrszeichen einen Radweg in die jeweilige Fahrtrichtung zu nutzen, zu folgen ist. Weil diese Vorschrift missachtet wurde, kam es am Dienstagnachmittag in Wismar, Schiffbauerdamm, zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern. Ein 10-Järhiger fuhr verbotswidrig mit seiner Mutter auf dem linken Radweg in Richtung Innenstadt. Als ein 49-jähriger Radler den Zweien entgegenkam, lenkte der Junge plötzlich in Richtung des entgegenkommenden Mannes und es kam zum Zusammenstoß. Beide verletzten sich bei dem Unfall leicht. Die Polizei führte noch am Unfallort mit der Mutter und dem Jungen ein verkehrserziehendes Gespräch durch. An den Fahrrädern entstand Sachschaden.
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Quelle: news aktuell / dpa