POL-LG: +++ Gefahrgut- und Abfallkontrolle der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg +++ Vier Untersagungen der Weiterfahrt +++

07.04.2016 – 13:13

Lüneburg (ots) - Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg führte am gestrigen Mittwoch, dem 06.04.2016, in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr, eine Gefahrgut- und Abfallkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf dem Parkplatz Stellheide (Landkreis Harburg) auf der Bundesautobahn 1, Richtungsfahrbahn Bremen, durch. Insgesamt kontrollierten 21 Polizeibeamte gemeinsam mit zwei Mitarbeitern des Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg 39 Fahrzeuge, von denen 22 beanstandet werden mussten. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 56 Prozent. Vier Fahrern wurde vor Ort die Weiterfahrt vorübergehend untersagt.

Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen, Überladung, inkorrekte Ladungssicherung und ein schlechter technischer Allgemeinzustand waren die häufigsten Mängel. Ebenfalls stellten die Beamten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest.

Besonderheiten:

Bei der Kontrolle eines litauisch-schwedischen Sattelzuges, beladen mit ätzender Natriumhydroxidlösung, der von Hamburg nach Nordrhein-Westfalen unterwegs war, wurde eine defekte Bremsleitung festgestellt und die Weiterfahrt untersagt. Ein Serviceunternehmen reparierte die defekte Leitung vor Ort, so dass eine Weiterfahrt anschließend möglich war.

Unter zwei der vier oben liegenden Domdeckeln einen Tanklastzuges, der aus dem Landkreis Harburg nach Duisburg unterwegs war, wurden handelsübliche Pumpgefäße gefunden (5-Liter Handpumpe), die einen weiteren Gefahrgutstoff beinhalteten, mit dem möglicher auslaufender Gefahrstoff neutralisiert werden kann. Dieses Vorgehen des Fahrzeugführers brachte ihm eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen die Ladungssicherung ein.

Die Überprüfung eines deutschen Lastzuges, der mit beschädigten Feuerwerkskörpern von Hamburg in Richtung Nordrhein-Westfalen unterwegs war, ergab erhebliche Unstimmigkeiten bzgl. der erforderlichen abfallrechtlichen Genehmigung. Die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes untersagten schließlich die Weiterfahrt und schickten den Lastzug auf die Rückfahrt zum Verladeort. Ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wegen unerlaubten Umgang mit Abfällen ist das Resultat.

Der Leiter der Regionalen Kontrollgruppe, Polizeihauptkommissar Oliver Kues, war mit dem Ablauf der Kontrolle zufrieden. "Die Beanstandungsquote von mehr als 50 % zeigt deutlich, dass die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr weiterhin durch Kontrollen zu überprüfen gilt. Dieser Pflicht und Notwendigkeit wird die Polizei auch zukünftig nachkommen", so Kues.

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Quelle: news aktuell / dpa