Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Am 07.04.2016 konnte die Bundespolizei am Flughafen Hannover einen Fahndungserfolg verzeichnen.
Sie vollstreckte bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei gleich zwei bestehende Haftbefehle gegen einen 24-jährigen Syrer.
Fall 1) Der Polizeipflichtige wurde 2012 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahls in zehn Fällen sowie Raubes und Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von -3- Jahren verurteilt, teilweise ausgesetzt zur Bewährung. Aufgrund der erneuten Verurteilung (s. Fall 2) besteht die Annahme des Widerrufs der Bewährung. Aufgrund unbekannten Aufenthalts wurde seitens der Justizbehörden ein Sicherungshaftbefehl erlassen.
Fall 2) Nach ergangener Verurteilung vom 09.02.2016 wegen Betrug hatte der Betroffene die Geldstrafe nicht bezahlt und auch die somit noch fällige -28-tägige Restersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten.
Des Weiteren ist gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung anhängig.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er dem Polizeigewahrsam Hannover zur späteren Haftrichtervorführung überstellt.
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Frank Steigerwald
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Quelle: news aktuell / dpa